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Wiedenbrück, Stadtgemeinde
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Landesamt für Agrarordnung >> 2. Bodenreform und Siedlung >> 2.5. Durchführung der Bodenreform bei landabgabepflichtigen Grundbesitzern >> 2.5.3. Bund, Land, Kommunen, Städte und Gemeinden
1951
Enthaeltvermerke: Enthält nur: Freistellung des Grundeigentums von den Beschränkungen des Bodenreformgesetzes