1613 Oktober 18 Melchior von Reichaw und Corschwitz (von Reichau auf Korschwitz), Fürstlich-Württ. Kriegsobrist, Obervogt zu Blaubeuren, und der Untervogt Georg Meißner bestätigen in der Klage der Müller von Gerhausen (Martin Hohenstetter, Hans Deinzel) gegen die Abgeordneten des Fleckens Asch und der Weiler Sonderbuch und Beiningen (Jakob Däschler, des Gerichts, Hans Reichlin) wegen Übertretung des Mühlbanns die Gültigkeit der inserierten Urkunde vom 30. April 1501 (Freitag vor Jubilate) und fertigen darüber 2 Vidimi, wobei sie das alte Maß gen. Urkunde in das neue württ. Maß umrechnen. - Abschr., darin inseriert: 1501 April 30 (Freitag vor Jubilate) Peter Mögenhardt, Vogt zu Blaubeuren, setzt im Streit um den Mühlbann zwischen der Bauernschaft zu Asch, Sonderbuch, Beiningen und den Müllern zu Gerhausen in der Urkunde gen. Mahlbestimmungen fest. - Sr.: Der A.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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