Graf Reinhard von Zweibrücken verschreibt den Erben des Straßburger Bürgers und Buchdruckers Georg Husener eine jährliche Gült von 30 fl. um 600 fl. Hauptgut und verweist sie dafür auf seinen Anteil an Burg und Stadt Lichtenau sowie die zum Amt gehörigen und näher benannten Dörfer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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