Hans Brust, B. zu Kirchheim u.T., dort gef., weil er unter Mißachtung einer früheren Verschreibung gezecht, eine Waffe getragen, seine Frau in betrunkenem Zustand mißhandelt und weil er, als seine Frau einmal vor ihm flüchtete und im Haus ihres Nachbarn Franz Nestler Schutz suchte, diesen unter gotteslästerlichem Fluchen mit der Axt bedroht hatte, nach längerer Haft von Jörg Mercklin, Vogt-Amtsanweser zu Kirchheim, vor Gericht und peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren zu weiteren 14 Tagen Haft verurteilt (wegen seiner Gottesschwüre bei Wasser und Brot), außerdem dazu, daß er eine Verschreibung aufrichtet, gemäß der er künftig mit seiner Frau wohl verhalten, alle Zechen meiden und keine andere Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser tragen soll, nimmt dieses Urteil an, verspricht, alle diese Bestimmungen einzuhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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