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Wie sich wegen Erhebung des Handlohns zu verhalten: wann Untertanen bei Gütererkaufungen diese auf ihre Kinder einschreiben lassen, solche aber fortgenießen
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Wie sich wegen Erhebung des Handlohns zu verhalten: wann Untertanen bei Gütererkaufungen diese auf ihre Kinder einschreiben lassen, solche aber fortgenießen
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 481
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> I. Repertorium über die ehemalig markgräflich ansbachische Registratur (1400-1808) >> B. Spezialakten (alphabetisch nach Themen, dann ortsalphabetisch) >> Handlohn