Worms (St. Andreas): Bischof Johann von Worms bekundet, dass er auf Wunsch des in Ladenburg 'verbannt' lebenden Klerus des Stifts St. Andreas in W...
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255/1803
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.25 Worms (St. Andreas)
1499 Dezember 22
St. Andreas
Ausfertigung, Pergament, Libell mit 14 Blatt, davon 11 beschrieben und illuminiert. Siegel an roter Seidenschnur sehr gut erh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1499, altera die St. Thome apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Andreas): Bischof Johann von Worms bekundet, dass er auf Wunsch des in Ladenburg 'verbannt' lebenden Klerus des Stifts St. Andreas in Worms, dessen Statuten, die teils unverständlich, teils schlecht überliefert und darum ergänzungsbedürftig seien, zur Stärkung der gottesdienstlichen Aufgaben geprüft und bekräftigt habe.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Inseriert sind 5 Urkunden: 1. 1499 Dezember 21, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas, nämlich Konrad von Kassel, Dekan, Johann, Kustos, Johann, Viztum, Scholastiker, Eustach Munch, Lizentiat und Kantor, Johann Gran, Georg Hofmann, Eucharius von Hirschhorn, Lizentiat und Kantor, Johann Gleser, Lizentiat, Heinrich Walch, Johann Wacker, Doktor decr., Adalarius Schenk von Erbach bekunden, nach langjährigen vorausgehenden Streitigkeiten alte Urkunden geprüft und bestehende Statuten neu gefaßt und besiegelt zu haben. Aussteller, 1499, ipso die St. Thome apostoli. 2. 1457 Juni 19, in der Sebastian von Pforzheim, Rektor der Universität Heidelberg, bekundet, nach Prüfung der Urkunden durch die Doktoren und Magister der Universität eine Einigung mit dem Dekan und dem Stift St. Andreas in Worms über ihren auf Grund zweier Pfründen beanspruchbaren Anteil an den Natural und Geldeinkünften der Stifts im Einverständnis mit Pfalzgraf Friedrich erzielt zu haben. Aussteller, 1457, dominica post festum Corporis, (siehe 1457 Juni 19, Nr.583) 3. 1457 August 31, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas bekunden, dass sie sich nach reiflicher Überlegung nach langem Streit um zwei Pfründen der Universität Heidelberg aus den Einkünften des Stifts geeinigt haben. Aussteller, 1457, ultima August. 4. 1454 Mai 1, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas bekunden, dass nicht ehelich Geborene nicht unter die Kanoniker aufgenommen werden dürfen. Aussteller 1454, Sabatho post Ascensionis Domini. 5. 1498 November 29, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas bekunden, zur Stärkung des Gottesdienstes in dem Stift die Rechte und Pflichten junger Vikare festgelegt zu haben, deren Anteil an den Pfründen von der Beachtung der Statuten abhängig gemacht wird. Aussteller, 1498, pro festum St. Andree
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (St. Andreas): Bischof Johann von Worms bekundet, dass er auf Wunsch des in Ladenburg 'verbannt' lebenden Klerus des Stifts St. Andreas in Worms, dessen Statuten, die teils unverständlich, teils schlecht überliefert und darum ergänzungsbedürftig seien, zur Stärkung der gottesdienstlichen Aufgaben geprüft und bekräftigt habe.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Inseriert sind 5 Urkunden: 1. 1499 Dezember 21, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas, nämlich Konrad von Kassel, Dekan, Johann, Kustos, Johann, Viztum, Scholastiker, Eustach Munch, Lizentiat und Kantor, Johann Gran, Georg Hofmann, Eucharius von Hirschhorn, Lizentiat und Kantor, Johann Gleser, Lizentiat, Heinrich Walch, Johann Wacker, Doktor decr., Adalarius Schenk von Erbach bekunden, nach langjährigen vorausgehenden Streitigkeiten alte Urkunden geprüft und bestehende Statuten neu gefaßt und besiegelt zu haben. Aussteller, 1499, ipso die St. Thome apostoli. 2. 1457 Juni 19, in der Sebastian von Pforzheim, Rektor der Universität Heidelberg, bekundet, nach Prüfung der Urkunden durch die Doktoren und Magister der Universität eine Einigung mit dem Dekan und dem Stift St. Andreas in Worms über ihren auf Grund zweier Pfründen beanspruchbaren Anteil an den Natural und Geldeinkünften der Stifts im Einverständnis mit Pfalzgraf Friedrich erzielt zu haben. Aussteller, 1457, dominica post festum Corporis, (siehe 1457 Juni 19, Nr.583) 3. 1457 August 31, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas bekunden, dass sie sich nach reiflicher Überlegung nach langem Streit um zwei Pfründen der Universität Heidelberg aus den Einkünften des Stifts geeinigt haben. Aussteller, 1457, ultima August. 4. 1454 Mai 1, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas bekunden, dass nicht ehelich Geborene nicht unter die Kanoniker aufgenommen werden dürfen. Aussteller 1454, Sabatho post Ascensionis Domini. 5. 1498 November 29, in der Dekan und Kapitel des Stifts St. Andreas bekunden, zur Stärkung des Gottesdienstes in dem Stift die Rechte und Pflichten junger Vikare festgelegt zu haben, deren Anteil an den Pfründen von der Beachtung der Statuten abhängig gemacht wird. Aussteller, 1498, pro festum St. Andree
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:41 MESZ
Namensnennung 4.0 International