Graf Eberhard der Ältere von Württemberg beurkundet, dass Propst Albrecht I. von Ellwangen und Ritter Jörg von Vellberg der Jüngere sich verpflichtet haben, in einem zwischen ihnen bestehenden Streit sich seinem und seiner Räte Schiedsspruch zu fügen, ausgenommen was den Wirt zu Maienfels und seinen Freund, desgleichen den, der erschlagen worden sei, betreffe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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