Die auf Befehl des ehrwürdigen und wohlgelahrten Meister Michael Gundelfinger, Vikars des Bischofs von Konstanz eingesetzten Schiedsrichter Conradus Lullin, Kirchherr zu Saulgau (Sulgen), Conradus Kollin, Kirchherr zu Oggelsbeuren (Ogelspuren), beide Lehrer in geistlichen Rechten, Petrus Saltzman, oberster Chorherr zu Buchau (Büchow) und Halbmeister göttlicher Kunst, Paulus Beck, Chorherr zu Buchau, Kirchherr zu Mettenberg und Meister der Sieben Kunst, Johannes Riß, Pfarrer zu Biberach (jedoch ohne den gleichfalls bestimmten, aber nicht erschienenen Meister Lienhard, Schulmeister zu Biberach) entscheiden nach Vernehmung der Zeugen Hans Wagner und Hans Jäck in einer Streitsache zwischen dem Kirchherrn Heinrich Kettner und den Klausnerinnen und Schwestern, beide zu Warthausen, betreffend [a] den Stand und das Gestühl der Schwestern im Chor; [b] den Gang von der Klause zur Kirche; [c] das Bethaus der Schwestern auf der Sakristei; [d] Benutzung des gemeindeeigenen Brunnens durch die Schwestern; [e] Dotationen zum St. Wendelins- Altar; [f] Abnahme der Beichte durch den Pfarrer;
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Die auf Befehl des ehrwürdigen und wohlgelahrten Meister Michael Gundelfinger, Vikars des Bischofs von Konstanz eingesetzten Schiedsrichter Conradus Lullin, Kirchherr zu Saulgau (Sulgen), Conradus Kollin, Kirchherr zu Oggelsbeuren (Ogelspuren), beide Lehrer in geistlichen Rechten, Petrus Saltzman, oberster Chorherr zu Buchau (Büchow) und Halbmeister göttlicher Kunst, Paulus Beck, Chorherr zu Buchau, Kirchherr zu Mettenberg und Meister der Sieben Kunst, Johannes Riß, Pfarrer zu Biberach (jedoch ohne den gleichfalls bestimmten, aber nicht erschienenen Meister Lienhard, Schulmeister zu Biberach) entscheiden nach Vernehmung der Zeugen Hans Wagner und Hans Jäck in einer Streitsache zwischen dem Kirchherrn Heinrich Kettner und den Klausnerinnen und Schwestern, beide zu Warthausen, betreffend [a] den Stand und das Gestühl der Schwestern im Chor; [b] den Gang von der Klause zur Kirche; [c] das Bethaus der Schwestern auf der Sakristei; [d] Benutzung des gemeindeeigenen Brunnens durch die Schwestern; [e] Dotationen zum St. Wendelins- Altar; [f] Abnahme der Beichte durch den Pfarrer;
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 l U 9
Sign. (15./16. Jh.): No 3; (16./17.): No 4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 l Warthausen, Maria bei den Engeln
Warthausen, Maria bei den Engeln >> Urkunden
1456 Oktober 8 (Di v. Dionysius)
Urkunden
Zeugen: 1. Conradus Lullin; 2. Conradus Kollin; 3. Petrus Saltzman; 4. Paulus Beck; 5. Johannes Riß, Pfarrer zu Biberach.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 5 Siegel (3: mit Pap.- Decke; 5: abg.)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 5 Siegel (3: mit Pap.- Decke; 5: abg.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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