Kurfürst Philipp von der Pfalz und Johann [I. von Pfalz-Simmern] willigen ein, dass die Stadt Kreuznach den Werth in der Nahe, ober- und unterhalb der Brücke, in ihre Hände bringt, da dieser als Ursache für die beim letzten Hochwasser entstandenen Gebäudeschäden ausgemacht worden sei, was künftig verhindert werden solle. Die beiden Fürsten hatten den Werth an Meinhard von Koppenstein für 290 Gulden verpfändet, was die Stadt nun auslösen darf, wobei die Auslösungsrechte durch die Fürsten weiterhin bestehen bleiben. Den Teil am Werth, den Meinhard zur Erbschaft hat, haben die Fürsten ihm abgewechselt und der Stadt übergeben, sodass dieser Teil auch Bestandteil der vorgenannten Lösungsrechte ist. Die Stadt ist zur Instandhaltung des Werths und der Fischwehre (fach) der fürstlichen Mühle verpflichtet. Sollte die Nahe eine solche Flut bringen, dass die von Kreuznach nicht allein in der Lage wären, den an den Fischwehren entstandenen Schaden zu beheben, dürfen sie auf ihre Kosten auf die Bauernschaft (buwerschaft) der Fürsten im Amt zurückgreifen. Den gesonderten Anteil am Werth, den der Pfalzgraf [Philipp] aufgrund seines Pfandfünftels an Kreuznach hat, hat er denen von Kreuznach ebenfalls überlassen; so lange diese Pfandschaft währt, soll die jährliche Bede über 6 Schilling Heller von einer Scheuer an seinem Hof in der Stadt "vertragen" bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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