Johann Helmrich, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim, beurkundet, daß er Ludwig Utz von Heitersheim (Heysterszheum) im Beisein von Johann Krampff, Trappier des Deutschen Ordens, Seifried vom Stein zu Altenstein, Überreiter des Deutschen Ordens, Johann Trautmann, Sekretär ein Maß Wein gehört, wie man es Kuntz Schund zugebenpflegt, um 108 Gulden rheinischer Landeswährung zu Franken verkauft hat.
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Johann Helmrich, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim, beurkundet, daß er Ludwig Utz von Heitersheim (Heysterszheum) im Beisein von Johann Krampff, Trappier des Deutschen Ordens, Seifried vom Stein zu Altenstein, Überreiter des Deutschen Ordens, Johann Trautmann, Sekretär ein Maß Wein gehört, wie man es Kuntz Schund zugebenpflegt, um 108 Gulden rheinischer Landeswährung zu Franken verkauft hat.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {Insert in B 250 U 166}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 250 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II >> Spital Mergentheim >> Ludwig Utz von Heitersheim (Heysterszheum) beurkundet, daß er die Vereinbarungen, die in der wörtlich inserierten Urkunden des Johann Helmrich, Spitalmeister des Deutschen Ordens, niedergelegt wurden, einhalten will.
1505 Juli 3 (am donerstage nach visitationis Marie)
Urkunden
Siegler: Philipp von Helmstatt, Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert in der Urkunde des Ludwig Utz von Heitersheim (Heysterszheum) von 1505 Juli 3 (U 166)
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert in der Urkunde des Ludwig Utz von Heitersheim (Heysterszheum) von 1505 Juli 3 (U 166)
Ludwig Utz von Heitersheim (Heysterszheum) beurkundet, daß er die Vereinbarungen, die in der wörtlich inserierten Urkunden des Johann Helmrich, Spitalmeister des Deutschen Ordens, niedergelegt wurden, einhalten will.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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27.11.2025, 15:47 MEZ
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- Ludwig Utz von Heitersheim (Heysterszheum) beurkundet, daß er die Vereinbarungen, die in der wörtlich inserierten Urkunden des Johann Helmrich, Spitalmeister des Deutschen Ordens, niedergelegt wurden, einhalten will. (Archivale)