Der öffentliche Notar Vinzenz von der Mühlen beurkundet: In seiner und der hinzugebetenen Zeugen Gegenwart hat der Infirmar des Klosters St. Stephan in Würzburg Johannes vom Rebstock sein Testament errichtet. Er vermacht dem Kloster St. Stephan zwei Lehen mit ihren Zugehörungen in Dorf und Gemarkung Seligenstadt, die derzeit Johannes Windling bewirtschaftet. Die jährlichen Zinserträge von diesen Lehen sollen zur Feier eines Jahrtages für die Eltern und den Bruder des Testamentars im Kloster verwendet werden. Das Recht zur Verleihung der Lehen steht dem jeweiligen Klosterkustos zu. Des weiteren vermacht er dem Kloster eine Hufe in dem Dorf Neusetz (Newsetz), die derzeit Peter Drescher und Peter Huckel bewirtschaften. Ihre Erträge sollen zu einem Jahrtag für den Testamentar und seinen Bruder verwendet werden. Auch diese Hufe hat der jeweilige Kustos des Klosters zu verleihen. Dem Kustos des Klosters St. Stephan hinterlässt er schließlich verschiedene jährliche Zinsen von Weinbergen in den Gemarkungen Würzburg und Randersacker sowie von einem Werd. Dafür hat der Kustos die Kerzen für die Feier der erwähnten Jahrtage zu besorgen. Zeugen: Die Mönche des Klosters St. Stephan Johannes Mufflinger, Dietrich Eben und Eberhard von Hochhausen, Johannes Rumperlein und Stefan Münch aus Würzburg sowie Martin Dünsbach aus Mergentheim. Aussteller: Vinzenz von der Mühlen, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan