1610 Juni 18, Malta Alofius de Wignacourt, Großmeister des Johanniterordens, gestattet dem Komtur zu Frankfurt und Tobel Andreas Sturmfeder, für seinen Todesfall über ein Fünftel seines Barvermögens und seiner Mobilien frei zu verfügen, während die übrigen vier Fünftel nach den Ordensstatuten an die Schatzkammer des Ordens fallen. Sg.: A. (Bleibulle). Or., Perg. (lat.) - Dabei deutsche zeitgenöss. Übersetzung und drei Abschr. d. 17. Jh., lat.