Zueignung eines Zehntteils zu Sondheim an Cappel durch Johann von Leimsfeld
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Urk. 18, 361
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1362 Okt. 28
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1360-1364
1362 Oktober 28
Ausf. Perg. - Die beiden urspr. abh. Sg. fehlen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dirre breb ist gegebin noch Cristus gebort drizenhundirt iar an deme czwei vnd seszigistin iare an deme tage sancte Symon vnd sancte Iudin der helgin aposteln
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Leimsfeld (Lumisfeld), Ritter, und Meingot (Mengoz) von Leimsfeld, Wäppner, bekunden, daß sie dem Stift Cappel ein Sechzehntel (ein seszenteil) des Zehnten zu Sondheim (Suntheim) zugeeignet hätten, damit dieses es ohne Hinderung ihrerseits und ihrer Erben als Eigengut besitzen solle. Die Zueignung erfolgte aus langwährender Freundschaft zum Stift und auf Bitte Luckard Sengelings, die den genannten Zehntteil von ihnen zu Lehen trug, wie ihn schon ihr Ehemann (huswart) und dessen Eltern von ihnen und ihren Eltern besessen hätten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Super decima in Sunthem
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 151r-v; Abschrift n. 1396 April 22 (Papier, 1 Blatt), darauf auch Abschriften der Urkunden 1325 September 3 (Nr.240) und 1396 April 22 (Nr.460)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.265
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.279
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Leimsfeld (Lumisfeld), Ritter, und Meingot (Mengoz) von Leimsfeld, Wäppner, bekunden, daß sie dem Stift Cappel ein Sechzehntel (ein seszenteil) des Zehnten zu Sondheim (Suntheim) zugeeignet hätten, damit dieses es ohne Hinderung ihrerseits und ihrer Erben als Eigengut besitzen solle. Die Zueignung erfolgte aus langwährender Freundschaft zum Stift und auf Bitte Luckard Sengelings, die den genannten Zehntteil von ihnen zu Lehen trug, wie ihn schon ihr Ehemann (huswart) und dessen Eltern von ihnen und ihren Eltern besessen hätten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Super decima in Sunthem
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 151r-v; Abschrift n. 1396 April 22 (Papier, 1 Blatt), darauf auch Abschriften der Urkunden 1325 September 3 (Nr.240) und 1396 April 22 (Nr.460)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.265
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.279
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ