Appellationis Auseinandersetzung wegen Beleidigung des Rates
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1596
Wismar K 22 (W K 1 n. 22)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
(1607-1665) 25.09.1665-14.07.1666 (1703)
Kläger: (2) Gabin Kote, Bäcker in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Johannes Thurmann (A & P) Bekl.: Caspar Schwarzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)
Fallbeschreibung: Bekl. haben Kl. nach einem Gutachten der Universität Helmstedt zur Zahlung von 300 Rtlr Strafe verurteilt, da er "grobe injurien wieder seine Obrigkeit in Schriften" verbreitet habe. Diese rühren aus dem Prozeß, den Kote als Vorsteher der St. Jakobi-Hebung gegen Daniel Heine als Pächter der Wassermühle und des Bauernhofes der Jakobikirche wegen Ausständen in der Pachtzahlung führt (Nr. 1593f.). Kl. gibt an, daß sein Advokat, Dr. Henning Christoph Gerdes, die Schriftsätze verfaßt habe und er diese weder gelesen noch inhaltlich beeinflußt habe. Das Tribunal fordert Rat am 06.10. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 06.11. bitten Bekl. zu prüfen, ob Sache appellabel sei und erinnern an den Wismarer Appellationsrezeß. Am 11.11. fordert das Tribunal die Akten erneut an. Diese gehen am 20.11. ein und werden am 28.11.1665 eröffnet. Am 30.04.1666 erlegt das Tribunal Kl. Eid auf, daß er den Inhalt der Schriftsätze nicht gekannt und veranlaßt habe und fordert ihn zur Abbitte gegenüber Bekl. auf. Am 09.07. leistet Kl. den Eid, am 11.07.1666 stellt das Tribunal ihm frei, die 300 Rtlr Geldstrafe bei seinem Anwalt Dr. Gerdes einzuklagen. Am 04.01.1703 werden die Prozeßakten an das Ratsgericht zurückgegeben.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1665 2. Tribunal 1665-1666
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 28.06.1665; Ratsgerichtsurteil vom 28.06.1665; Wismarischer Appellation Recess" von 1607 (Druck); Auszug aus der Bestätigung der Privilegien der Stadt Wismar vom 05.08.1654
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Johannes Thurmann (A & P) Bekl.: Caspar Schwarzkopf (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)
Fallbeschreibung: Bekl. haben Kl. nach einem Gutachten der Universität Helmstedt zur Zahlung von 300 Rtlr Strafe verurteilt, da er "grobe injurien wieder seine Obrigkeit in Schriften" verbreitet habe. Diese rühren aus dem Prozeß, den Kote als Vorsteher der St. Jakobi-Hebung gegen Daniel Heine als Pächter der Wassermühle und des Bauernhofes der Jakobikirche wegen Ausständen in der Pachtzahlung führt (Nr. 1593f.). Kl. gibt an, daß sein Advokat, Dr. Henning Christoph Gerdes, die Schriftsätze verfaßt habe und er diese weder gelesen noch inhaltlich beeinflußt habe. Das Tribunal fordert Rat am 06.10. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 06.11. bitten Bekl. zu prüfen, ob Sache appellabel sei und erinnern an den Wismarer Appellationsrezeß. Am 11.11. fordert das Tribunal die Akten erneut an. Diese gehen am 20.11. ein und werden am 28.11.1665 eröffnet. Am 30.04.1666 erlegt das Tribunal Kl. Eid auf, daß er den Inhalt der Schriftsätze nicht gekannt und veranlaßt habe und fordert ihn zur Abbitte gegenüber Bekl. auf. Am 09.07. leistet Kl. den Eid, am 11.07.1666 stellt das Tribunal ihm frei, die 300 Rtlr Geldstrafe bei seinem Anwalt Dr. Gerdes einzuklagen. Am 04.01.1703 werden die Prozeßakten an das Ratsgericht zurückgegeben.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1665 2. Tribunal 1665-1666
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 28.06.1665; Ratsgerichtsurteil vom 28.06.1665; Wismarischer Appellation Recess" von 1607 (Druck); Auszug aus der Bestätigung der Privilegien der Stadt Wismar vom 05.08.1654
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ