Verträge zwischen Württemberg und dem Deutschorden sowie zwischen Mitgliedern des herzoglichen Hauses betr. Schloß Winnental
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 158 Bd 19
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 158 Winnental, Schloßhofmeisterei
Winnental, Schloßhofmeisterei >> 3. Urkunden und Akten
1423, 1619-1694
Enthält: Auszug aus dem Rezeß von 1694 zwischen dem regierendem Haus und Herzog Friedrich Karl über die dem Schloß Winnental eingeräumten Regalien und Einkäufte (Schriftstück durch Mäusefraß beschädigt); 1423 Juni 19. Der Streit zwischen den Deutschherren und den Bürgern zu Winnenden wegen Weinschenken, Steuer, Fron u.a. wird durch die württ. Räte Hans von Stadion, Ritter, Hans Sturmfeder d.Ä. und Hans von Sachsenheim gütlich entschieden.(Ausf. Perg. 1 Siegel abg., 1 Siegel sehr stark, 1 Siegel leicht beschädigt (vgl. Württ. Regesten Nr. 14760)); Gütliche Komposition und Vertrag vom 28. Aug. 1619 zwischen dem Haus Württemberg und dem Deutschorden betr. das Schloß Winnental, Höfen, Hanweiler, Stockheim und Frauenzimmern, mit allen (im einzelnen aufgeführten) Gütern und Revenuen, Rechten und Gerechtigkeiten, Abschrift (2-fach); Bericht des Vogts zu Winnenden, Ägidius Georgius Agricola, vom 10. April 1668 über die Differenzen wegen Fuhr- und Jagdfronen, Akzis- und Zollabgaben zu Höfen und Hanweiler; Beschreibung der zum Deutschordenshaus gehörigen drei Weiler Hanweiler, Unter- und Oberhöfen, Rechte und Gerechtigkeiten daselbst; Vergleichs-Rezeß vom 28. Sept. 1694 zwischen Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg und dem Herzogadministrator Friedrich Karl über die vormundschaftliche Administration und Abtretung des Familienfideikommißguts Schloß Winnental samt Zubehör mit allen (im einzelnen aufgeführten) Rechten und Gerechtigkeiten an Herzog Friedrich Karl. Abschrift; Inventar über die von dem Deutschorden gekauften Güter und Gefälle zu Winnenden, Ober- und Unterhöfen und Hanweiler, wie sich von Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg nach dem Rezeß vom 28. Sept. 1694 Herzog Friedrich Karl und seinem ältesten Prinzen nutznießlich übergeben wurden. Abschhrift
1 Bü, Qu. 1-8
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:54 MEZ