Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Getreuen Meister Hans Waldeck das Gerichtsschreiberamt zu Hagenau mit allen Nutzungen und Gefällen auf Lebtag verliehen hat. Hans hat darüber gelobt und geschworen, dem Pfalzgrafen treu und hold zu sein, das Amt aufrichtig zu versehen sowie die fürstliche Herrlichkeit und Gerechtigkeit an dem zugehörigen Gericht nach bestem Vermögen zu handhaben. Klagen über seine Amtsführung sollen vor den pfalzgräflichen Unterlandvogt, den Schultheißen und Zinsmeister [zu Hagenau] oder den Pfalzgrafen gebracht werden. Kurfürst Philipp befiehlt seinem Schultheißen zu Hagenau, derzeit Jakob von Fleckenstein, seinem dortigen Zinsmeister, derzeit Emmerich Ritter, sowie einem jeden zukünftigen Unterlandvogt, den Belehnten in seinen Rechten zu schirmen. Hans Waldeck hat versichert, zu dienen und aufzuwarten, wenn der Pfalzgraf seines Dienstes bedarf, wogegen dieser ihn gebührlich wie andere Diener behandeln will (wir im darumb thun als sich das geheischenn und geburn).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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