Johann Ehinger von Mailand ("Maylant"), derzeit Bürgermeister in Ulm, errichtet mit Zustimmung seiner Ehefrau Katharina, der Tochter des verstorbenen Konrad Minner von Augsburg, sein Testament. Er legt fest, dass nach seinem Tod seine Ehefrau Katharina sein Haus mit der Hofstatt sowie das Haus, das vormals der Kälblerin gehört hat, und die gesamte von ihm hinterlassene bewegliche und unbewegliche Habe innehaben und nutzen soll, und zwar solange sie im Witwenstand verbleibt. Dazu soll die Hinterlassenschaft innerhalb von drei Tagen nach seinem Tod in Gegenwart seines Schwagers Konrad von Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], seines Oheims Ludwig Krafft, seines Oheims Heinrich Winkel und seines Vetters Johann Ehinger inventarisiert und aufgezeichnet werden. Diese vier sollen als Träger seiner Ehefrau fungieren, denen sie jedes Jahr über die Verwaltung der Hinterlassenschaft Rechnung legen muss. Innerhalb eines Vierteljahres nach seinem Tod muss sie seinem Vetter Johann Ehinger und seinen ehelichen Söhnen 500 böhmische und ungarische Gulden auszahlen und ihnen den Hof in Immenthal ("Ymental") [Gde. Günznach/Lkr. Ostallgäu], der österreichisches Lehen ist, übergeben. An dem Geld und dem Gut steht Johann Ehinger nur das Nutzungsrecht zu. Sie werden von den drei anderen Trägern verwaltet und fallen nach seinem Tod an seine ehelichen Söhne oder, falls er keine Söhne hinterlässt, an seine Töchter. Hat er keine Kinder, dann kann er Geld und Gut vermachen wem er will. Den Sohn seiner Schwester Konrad von Asch soll seine Ehefrau nach seinem Tod bei sich behalten und erziehen, so wie er ihn gegenwärtig bei sich hat. Wenn sie dies nicht mehr länger möchte, dann soll sie ihm 500 Pfund Heller und die 40 Gulden Leibgeding, die er von der Stadt Ulm hat, geben. Angelika ("Engelin"), die Tochter seiner Schwester Margarete mit dem verstorbenen Gerwig Strölin, erhält innerhalb von einem Monat nach seinem Tod 200 Gulden. Konrad Winkel und seine Kinder erhalten nach seinem Tod seinen Anteil an dem Hof zu Berg [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis]. Einer Tochter des Konrad von Asch, die in ein Kloster eintritt, soll seine Ehefrau nach seinem Tod 200 Gulden ausbezahlen. Die Messe, die sein Vater in Grimmelfingen [Stadt Ulm] gestiftet hat, erhält das Gut in Einsingen ("Ensingen") [Stadt Ulm]. Hermann Steinheimer erhält ein Leibgeding in Höhe von 12 Gulden, das er nicht veräußern darf. Dann gehen unterschiedliche Geldbeträge an in dem Testament genannt und nicht genannte Personen. Die Kirche in Dorndorf [Gde. Illerrieden/Alb-Donau-Kreis] erhält 20 Gulden, die für Baumaßnahmen bestimmt sind. In der Kirche in Herbrechtingen [Lkr. Heidenheim] ist ein ewiges Licht zu stiften. Für den Weiterbau der Kapelle der Familie Ehinger im Dominikanerkloster ("ze den Bredigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] soll Katharina Ehinger ihren Trägern 200 Pfund Würzburger Pfennige übergeben. Außerdem stiftet er dort eine ewige Messe, die von einem Dominikanermönch oder einem Laienpriester versehen werden soll. Dafür sind jährliche Einkünfte von verschiedenen Liegenschaft in Ulm vorgesehen. Für diese Messe sollen zudem aus seinem silbernen Gürtel zwei Kelche und zwei Leuchter angefertigt werden. Sollte sich Katharina Ehinger nach seinem Tod wieder verheiraten oder in den geistlichen Stand eintreten wollen, dann erhält sie von der Hinterlassenschaft ihres Ehemannes 2200 Gulden sowie alles Gut, das sie von ihrem Vater geerbt und in die Ehe gebracht hat, und den gesamten Hausrat. Das restliche Gut fällt dann an die Brüder des Johann Ehinger bzw. deren Erben, worüber noch weitere Regelungen getroffen werden. Stirbt einer der Träger oder kann sein Amt nicht mehr ausüben, dann sollen Katharina Ehinger und die übrigen Träger oder ihre Mehrheit einen neuen Träger an seiner Stelle einsetzen. Katharina Ehinger sowie die Brüder des Testamentars Peter und Hartmann geben ihre Zustimmung zu dem Testament und den darin getroffenen Regelungen.