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Crutzen Henn zu Brandscheid und sein Schwager Peter zu Kölbingen bekunden, daß sie mit Wissen und Willen des Dekans und Kapitels des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen von dem Kaplan Unser Lieben Frau in demselben Stift den Biwender Hof zu Erbrecht erhalten haben. Sie sollen dafür dem Kaplan auf eigene Kosten und Gefahr 1 Malter Hafer, 2 Quart Butter, 6 Käse, jeder im Werte eines alten Englischen ('engels'), und dem jetzigen Kaplan, Herrn Johann Hedendail, auf Lebenszeit einen Wagen Holz von 12 Albus entrichten. - Herr Johann, Scholaster ('scholmeister') zu Dietkirchen, drückt sein Siegel unten auf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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