Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Getreuer Konrad von Ehrenberg der Anna von Schlat (Slatten), Witwe des Heinrich von Ehrenberg, und ihren Erben seinen Teil an Schloss und Dorf Sulzfeld mit Rechten und Zubehör verkauft hat. Anna wollte das Kaufgeschäft nicht durchführen, sofern der Pfalzgraf ihr und ihren Erben nicht den Schirm versicherte, falls irgendwer sie aus irgendeinem Grund rechtlich belangen würde. Konrad hat sich gegenüber dem Pfalzgrafen verpflichtet, dass ihm ein Rechtsgang vor dem Fürsten oder seinen Räten genügt und, falls ihm auf dem Rechtsweg die Güter abgesprochen werden (was ime der obgerurten gutter halp mit recht an behalten werde), er eine Ausrichtung von anderen Gütern leisten und Anna schadlos halten will, sodass der Teil an Sulzfeld unbekümmert und unbeschwert bleibt. Kurfürst Friedrich versichert aus besonderer Gnade, Anna bei den Gütern des Kaufbriefs zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihr der Rechtsgang vor ihm oder seinen Räten genügt.