Anna Failing, Witwe des verstorbenen Hans Lenz(is), Matheis Dettling und Baltus Veiß, beide von der Obrigkeit verordnete Vögte und Pfleger der von dem verstorbenen Hans Lenz(is) hinterlassenen Witwe und Kinder zu Bieringen, bekunden: Sie haben gegen Hans Oswald von Neuneck, des Sankt Johannesordens Ritterbruder, eine Forderung wegen Hans Lenz(is), der vor kurzem von Hans Oswald von Neuneck entleibt worden ist. Erhard von Ow zu Felldorf und Georg von Ow zu Hiennlingen, Vettern, haben sich auf Ersuchen der Aussteller und des Hans Oswald der Sache angenommen und sie miteinander gütlich verglichen: Hans Oswald muß den Aussteller als Besserung und für die Forderung binnen Monatsfrist 220 Gulden in Münz (je 25 Baseler Blappert für den Gulden gerechnet) laut 2 gleichlautenden besiegelten Verträgen geben. Hans Oswald hat diese Summe auszahlen lassen, deren Empfang die Aussteller bestätigen, die ihre Forderungen für abgegolten erklären

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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