Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen bitten Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen, auf die Landstände des Markgraftums Oberlausitz einzuwirken, damit diese keinen Weinschank auf dem Burglehn in Bautzen einrichten. Ihr Ratskeller habe 1474 von König Matthias Corvinus die Weinschankgerechtigkeit erhalten. Dieses Privileg sei in der Anlage A beigefügt. 1501 habe König Wladislaus verfügt, dass auf dem Burglehn keine bürgerliche Nahrung mit Kauf- und Verkaufsgeschäft eingerichtet werden dürfe, wozu auch ein Weinschank zu rechnen sei. Dieses Privileg sei in der Anlage B beigefügt. Kaiser Ferdinand I. habe am 1. Oktober 1547 das Privileg von König Matthias bestätigt. Dieses Privileg seit in der Anlage C beigefügt. Eine nachträgliche Aufschrift teilt mit, dass diese Bittschrift mit den drei Anlagen am 5. Dezember 1670 nach 8 Uhr dem Sekretär Anton Weck zugestellt wurde. Nach einem viertelstündigen Gespräch habe dieser die Bittschrift in die Stube des Geheimen Rats gebracht, wo Direktor Heinrich von Friesen, Baron von Taube und Baron von Burkersroda zugegen waren. Carl von Friesen habe der Sitzung des Konsistoriums beigewohnt und Herr von Gersdorff habe sich wegen Unpässlichkeit entschuldigen lassen.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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