Johann Werner Freiherr Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein beurkundet als Statthalter des kaiserlichen Hofrichters zu Rottweil, des Grafen Johann Ludwig von Sulz, daß Jakob Murer von Frankenhofen durch Christian Auberlin, gemeinen und geschworenen Prokurator des Hofgerichts gegen Michel Breg, Schaffner des Salmansweilerschen Hofs in Ehingen eine Klage eingebracht habe, weil dieser ihm einen Acker mit Korn in Frankenhofen unrechtmäßig habe abernten lassen und ihm einen weiteren etwa 8 J. großen Acker umpflügen und mit Hafer einsäen lassen. Der Kläger bittet, den Beklagten zur Herausgabe der Äcker und zum Ersatz der Kosten zu verurteilen. Dagegen bestreitet der Beklagte durch den gemeinen und geschworenen Prokurator Bonaventura Schlech, daß diese Äcker vom Kloster Salmansweiler dem Schwestermann des Klägers, Jakob Beck verliehen und jener keine Gerechtigkeit daran besitze, sondern nur mit Erlaubnis des Klosterpflegers zu Schemmerberg darüber habe verfügen können. Das Hofgericht weist die Klage auf einen vom Klosterschaffner geforderten und geleisteten Eid hin, daß er nach seiner Amtspflicht und nach Befehl gehandelt habe, zurück
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Johann Werner Freiherr Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein beurkundet als Statthalter des kaiserlichen Hofrichters zu Rottweil, des Grafen Johann Ludwig von Sulz, daß Jakob Murer von Frankenhofen durch Christian Auberlin, gemeinen und geschworenen Prokurator des Hofgerichts gegen Michel Breg, Schaffner des Salmansweilerschen Hofs in Ehingen eine Klage eingebracht habe, weil dieser ihm einen Acker mit Korn in Frankenhofen unrechtmäßig habe abernten lassen und ihm einen weiteren etwa 8 J. großen Acker umpflügen und mit Hafer einsäen lassen. Der Kläger bittet, den Beklagten zur Herausgabe der Äcker und zum Ersatz der Kosten zu verurteilen. Dagegen bestreitet der Beklagte durch den gemeinen und geschworenen Prokurator Bonaventura Schlech, daß diese Äcker vom Kloster Salmansweiler dem Schwestermann des Klägers, Jakob Beck verliehen und jener keine Gerechtigkeit daran besitze, sondern nur mit Erlaubnis des Klosterpflegers zu Schemmerberg darüber habe verfügen können. Das Hofgericht weist die Klage auf einen vom Klosterschaffner geforderten und geleisteten Eid hin, daß er nach seiner Amtspflicht und nach Befehl gehandelt habe, zurück
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/11 T 1 Nr. 43
Alter Lagerort: Rep. V, L. 51 F. G. Nr. 1
(18. Jh.) Schubl. 51, Fasc. G
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/11 T 1 Ehingen: Urkunden
Ehingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1538 Juni 4 (Die. n. Exaudi)
Urkunden
Ausstellungsort: Rottweil
Siegler: Hofgericht
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: beschädigt durch Mäusefraß, Loch Zeile 20-24 von ca. 3 x 4 cm Lücke am Rand Zeile 19-24
Siegler: Hofgericht
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: beschädigt durch Mäusefraß, Loch Zeile 20-24 von ca. 3 x 4 cm Lücke am Rand Zeile 19-24
Auberlin, Christian
Beck, Jakob
Breg, Michel; Pfleger zu Ehingen
Murer, Jakob; Frankenhofen
Schlech, Bonaventura; Prokurator
Sulz, Johann Ludwig von; Graf
Falkenstein, abgeg. bei Kreenheinstetten, Leibertingen SIG
Frankenhofen, Ehingen (Donau) UL
Rottweil RW
Schemmerberg, Schemmerhofen BC
Wildenstein: Leibertingen SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ