Johann Werner Freiherr Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein beurkundet als Statthalter des kaiserlichen Hofrichters zu Rottweil, des Grafen Johann Ludwig von Sulz, daß Jakob Murer von Frankenhofen durch Christian Auberlin, gemeinen und geschworenen Prokurator des Hofgerichts gegen Michel Breg, Schaffner des Salmansweilerschen Hofs in Ehingen eine Klage eingebracht habe, weil dieser ihm einen Acker mit Korn in Frankenhofen unrechtmäßig habe abernten lassen und ihm einen weiteren etwa 8 J. großen Acker umpflügen und mit Hafer einsäen lassen. Der Kläger bittet, den Beklagten zur Herausgabe der Äcker und zum Ersatz der Kosten zu verurteilen. Dagegen bestreitet der Beklagte durch den gemeinen und geschworenen Prokurator Bonaventura Schlech, daß diese Äcker vom Kloster Salmansweiler dem Schwestermann des Klägers, Jakob Beck verliehen und jener keine Gerechtigkeit daran besitze, sondern nur mit Erlaubnis des Klosterpflegers zu Schemmerberg darüber habe verfügen können. Das Hofgericht weist die Klage auf einen vom Klosterschaffner geforderten und geleisteten Eid hin, daß er nach seiner Amtspflicht und nach Befehl gehandelt habe, zurück

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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