Erneuerung der stadtkölnischen Privilegien de non evocando; Nachweis, dass die Appellationen von den geistlichen und weltlichen Gerichten der Stadt Köln nicht an die Reichsgerichte, sondern an das Oberappellationsgericht in Bonn gehen; an das Reichskammergericht in Speyer deswegen übergebene Denkschriften

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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