Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Kellenried, das bereits Christina Wisenhoferin verliehen ist, für den Fall ihres Todes ihrem Sohn Matthäus Muolter und dessen Ehefrau Anna Keßlerin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 7 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie an Geld 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 20 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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