Jos von Ratzenried (Rautzenriedt) zu Ratzenried leiht Geörig Michelberger von Fulgenstadt auf Lebenszeit einen Hof mit allem Zubehör daselbst, welchen vorher Valentin Beurer innehatte. Der Empfänger ist dem A. botmäßig und dienstund gerichtbar wie andere Hintersassen auch. Den Hof muß er persönlich innehaben und ungeteilt in baulichen Ehren halten; einzelne Stücke darf er nicht verleihen und weder Stroh, noch Heu, noch Mist veräußern, nicht mehr als einen Kamin haben und keine Hausleute zu sich nehmen. Holz darf er nur für den Bedarf des Hofes zum Zimmern, Zäunen und Brennen in den zugehörigen Hölzern schlagen. Er muß letztere vor Wüstung schützen und sich an frühere und zukünftige Satzungen des A. über seine Wälder zu Fulgenstadt halten. Als Ehrschatz hat er 100 fl. Fulgenstädter W. mit den ersten Abgaben zu zahlen. Jährlich hat er zu Martini [einzeln aufgeführte] Geld- und Naturalabgaben in Ravensburger W. und Fulgenstädter Maß zu entrichten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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