Degenhardt von dem Brocke, Amtsrichter zu Hoerde, immitiert Ursula, Witwe von Heyne Niessinck (I. Ehe), Bürger zu Dortmundt, und Johann Tappe (II. Ehe), und deren Kinder (I. Ehe) in Conrads von Romberg zu Bruninckhausen Ländereien, nämlich 7 Morgen Landes und 3 1/2 Morgen "darinen die Garde zu der Salstat der Hoestraten Gebuick begriffen, insgleich 2 Morgen, die Beekamp, zwischen dem Schiltkotten u. Hoestraten ligent", weiter noch 6 Scheffel und 5 [...], zwischen dem Heyschewege und Rennickhuscher Wege liegend. Diese Ländereien bringen an jährlicher Pacht ein: 9 Scheffe Roggen, 9 Scheffel Gerste und 3 Malter Hafer Dortmundisch und 1 Schultschwein und haben die Pächter Herman Nonick und Dietrich der alte Hoestrater diese Pacht nunmehr stalt an Romberg an Ursula und deren Kinder solagen zu zahlen, bis Romberg seine Schuld in Höhe von 220 Thalern an letztere bezahlt hat [Die Schuld hat ff. Ursprung: 1) 100 Thaler wurden 1579 am 12. Januar von Joh. Tappe und Ursula verliehen (vielmehr mussten diese 100 Thaler auf ihre Güter aufnehmen, da sie Heinr. Niessicks Kinder, also Ursulas Kinder I. Ehe, ausbezahlen musste); 2) Am 24. Januar verlieh Tappe weiter an Romberg 19 Thaler und 6 Schilling. Für diese Summen verpfändete Romberg sein Erbgut Hoestrate. Jetzt war das Kapital beider Summen nebst den rückständigen 7% Zinsen seit 10 Jahren mit den Unkosten auf 220 Thaler angewachsen.] Vorkommenden Namen: Robert und Anton Niessinck, Vormünder der Kinder und Brüder des Heinr. Niessinck; Gerdt Scher, Stiefvater vorgen. Kinder; Peter Hofsindt; Johann von Soist von Brackel und Johann Auermann von Eicklinckhoven. Standgenossen: Wilh. Prein, Fron; Heinr. Auberg und Andreas v. Auwe, Gerichtsschreiber. Actum Hoerde. Unterschrift der Gerichtsschreiber.