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Wilhelm von Miehlen reversiert dem Erzbischof Cuno von Trier die Aufnahme (von Neuem) zum Burgmann in Balduinstein sowie Belehnung mit einem Burglehen, bestehend in 1 Morgen Feld am Schwalbenstein am Berge bei Balduinstein, das er zu Weingarten machen soll, und 4 Mark Rente, Martini, vom Keller zu Montabaur, die mit 40 Mark ablösbar sein soll. Siegler: Aussteller, Ritter Johann von Cramberg und Heinrich von Gründau.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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