Edelherr Bernhard zur Lippe und seine Söhne Simon und Bernhard
ernennen den Ritter Tönies von Alten zu ihrem Amtmann in Schwalenberg
(Swalenberghe), der das Recht hat, alle Einkünfte des Amtbezirks zu
beziehen. Er kann erst abgesetzt werden, wenn er die den Edelherren
geliehenen 1020 fl. zurückerhalten hat