Gundelfingen, Herrschaft (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 92 c
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Sonstige weltliche Herrschaften
1548-1803
Überlieferungsgeschichte
Die Herrschaft bestand aus zwei getrennten Gebietskomplexen, dem unteren Amt mit Hayingen, Münzdorf und Bichishausen und dem oberen Amt mit Neufra a.d. Donau, Emerfeld, Wermtal und der Habsburg, Uigendorf, Dietelhofen und der Hälfte von Burgau. Hayingen wurde, seit die Herren von Gundelfingen neben dem Dorf Mitte des 13. Jahrhunderts eine neue Stadt gegründet hatten, zum Mittelpunkt der älteren gundelfingischen Besitzungen um Lauter und Donau (mit Gundelfingen selbst). Neufra kam durch Verkauf seitens der Herren von Hornstein 1399 an die Gundelfingen, die allmählich die übrigen Orte des oberen Amtes hinzuerwarben. Ihre Erben, die Grafen von Helfenstein, machten den Ort zum Verwaltungsmittelpunkt der gesamten Besitzungen. Die Herrschaft fiel nach dem Aussterben der Helfensteiner 1627 an Fürstenberg und kam 1806 unter die Hoheit Württembergs.
Inhalt und Bewertung
Die wenigen im vorliegenden Bestand enthaltenen Archivalien des Obervogteiamts Neufra kamen im Staatsarchiv Ludwigsburg vermutlich mit Ablieferungen württembergischer Nachfolgebehörden ein. Sie umfassen einzelne Jahrgänge von Vogtgerichtsprotokollen des Amts Hayingen, daneben hauptstächlich Akten betreffend Zunft- und Handwerksangelegenheiten, Märkte und Handel sowie Jurisdiktionsstreitigkeiten mit Hohenzollern-Sigmaringen. Weitere Akten zu Streitigkeiten zwischen Fürstenberg und Hohenzollern-Sigmaringen über Jurisdiktionsrechte in Habsburg und Warmtal wurden bei der Ordnung des Bestandes E 151 b dort herausgelöst.
Das eigentliche Herrschaftsarchiv liegt im Fürstlich Fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen.
Das von Eugen Stemmler im Jahr 1948 bearbeitete Findbuch wurde im September 2015 von Jana Hausmann im Rahmen eines Praktikums unter Anleitung von Dipl.-Archivar (FH) Johannes Renz retrokonvertiert und onlinefähig gemacht. Dabei erfolgte auch eine Indizierung mit Orts- und Personendeskriptoren.
Die Herrschaft bestand aus zwei getrennten Gebietskomplexen, dem unteren Amt mit Hayingen, Münzdorf und Bichishausen und dem oberen Amt mit Neufra a.d. Donau, Emerfeld, Wermtal und der Habsburg, Uigendorf, Dietelhofen und der Hälfte von Burgau. Hayingen wurde, seit die Herren von Gundelfingen neben dem Dorf Mitte des 13. Jahrhunderts eine neue Stadt gegründet hatten, zum Mittelpunkt der älteren gundelfingischen Besitzungen um Lauter und Donau (mit Gundelfingen selbst). Neufra kam durch Verkauf seitens der Herren von Hornstein 1399 an die Gundelfingen, die allmählich die übrigen Orte des oberen Amtes hinzuerwarben. Ihre Erben, die Grafen von Helfenstein, machten den Ort zum Verwaltungsmittelpunkt der gesamten Besitzungen. Die Herrschaft fiel nach dem Aussterben der Helfensteiner 1627 an Fürstenberg und kam 1806 unter die Hoheit Württembergs.
Inhalt und Bewertung
Die wenigen im vorliegenden Bestand enthaltenen Archivalien des Obervogteiamts Neufra kamen im Staatsarchiv Ludwigsburg vermutlich mit Ablieferungen württembergischer Nachfolgebehörden ein. Sie umfassen einzelne Jahrgänge von Vogtgerichtsprotokollen des Amts Hayingen, daneben hauptstächlich Akten betreffend Zunft- und Handwerksangelegenheiten, Märkte und Handel sowie Jurisdiktionsstreitigkeiten mit Hohenzollern-Sigmaringen. Weitere Akten zu Streitigkeiten zwischen Fürstenberg und Hohenzollern-Sigmaringen über Jurisdiktionsrechte in Habsburg und Warmtal wurden bei der Ordnung des Bestandes E 151 b dort herausgelöst.
Das eigentliche Herrschaftsarchiv liegt im Fürstlich Fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen.
Das von Eugen Stemmler im Jahr 1948 bearbeitete Findbuch wurde im September 2015 von Jana Hausmann im Rahmen eines Praktikums unter Anleitung von Dipl.-Archivar (FH) Johannes Renz retrokonvertiert und onlinefähig gemacht. Dabei erfolgte auch eine Indizierung mit Orts- und Personendeskriptoren.
1 Urkunde, 12 Büschel (0,15 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ