Bischof Ludwig von Speyer, beauftragt von Papst Innozenz VIII., ernennt den Generaloffizial Andreas Worm zu seinem Subdelegaten zur Entscheidung der Appellationssache zwischen dem Kloster Frauenalb und der Gemeinde Nußbaum wegen des Beitrags, den das Kloster wegen seines in Nußbaumer Gemarkung erhobenen Zehnten zur Herstellung des Langhausdachs an der Kirche zu Nußbaum zu leisten hat.