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Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Wirtschaft und Verkehr >> Landwirtschaft und Forsten
Laufzeit: 1830 - 1866, 1890 - 1893
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Bereits im von Albrecht Daniel Thaer und Christian Friedrich Scharnweber federführend entworfenen Landeskulturedikt vom 14. Sept. 1811 war die Gründung eines "Central-Bureaus" zur Förderung der Landwirtschaft (§ 39; PrGS 1811, S. 309) in Aussicht genommen worden, jedoch gelangte der Plan, wahrscheinlich infolge der Befreiungskriege und der innenpolitischen Verhältnisse in den Folgejahren, zunächst nicht zur Ausführung.
Erst Ende der 1830er Jahre wurden entsprechende Planungen in modifizierter Form mit verschiedenen Entwürfen und Gutachten durch den
-auch für die Landwirtschaft zuständigen- Minister des Innern, Gustav von Rochow, wieder vorangetrieben.
Mittels Kabinettsorder vom 16. Januar 1842 an den Innenminister wurde schließlich die Errichtung des "Landesökonomiekollegiums" genehmigt (Endnote 1).
Dieses sollte in Form einer Kollegialbehörde für den Gesamtstaat Preußen als Mittler zwischen Staat und Agrarwirtschaft fungieren, sowohl durch Wahrnehmung beratender und ausführender Funktionen für die landwirtschaftliche Abteilung des Innenministeriums als auch durch Unterstützung der landwirtschaftlichen Vereine in den Provinzen und Beförderung ihrer Vernetzung untereinander und mit den Behörden. Formuliert wurden diese Aufgaben in einem entsprechenden Regulativ vom 25. März 1842 (Endnote 2).
Zum ersten Direktor des Landesökonomiekollegiums, das bis zur Gründung des Landwirtschaftsministeriums im Jahr 1848 zunächst vom Ministerium des Innern ressortierte, wurde der Geheime Oberregierungsrat Ludolph von Beckedorff (* 14. April 1778, 27. Februar 1858) ernannt, der auch Präsident der Pommerschen Ökonomischen Gesellschaft war und sich bereits im Vorfeld mit Fragen des landwirtschaftlichen Vereinswesens bzw. der Gründung eines landwirtschaftlichen Zentralvereins gutachterlich befasst hatte.
Der Behörde gehörten des Weiteren als ordentliche Mitglieder Ministerialbeamte, Gelehrte, Landwirte und als außerordentliche Mitglieder Vertreter der landwirtschaftlichen Zentralvereine in den Provinzen bzw. vom Ministerium auf Vorschlag des Direktors des Landesökonomiekollegiums ernannte Mitglieder an. Versammlungen sollten in der Regel monatlich stattfinden.
1843 wurde als Organ des Landesökonomiekollegiums die Publikationsreihe "Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten" ins Leben gerufen.
Als Folge der Errichtung eines besonderen Ministeriums für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten (1848) verlor das Landesökonomiekollegium einen Teil seiner Aufgaben, da insbesondere die administrativen Funktionen dem Ministerium zufielen bzw. zunehmend von diesem wahrgenommen wurden.
Eine formelle Neuordnung des Geschäftsbereichs erfuhr das Landesökonomiekollegium daher schließlich durch das "Revidierte Regulativ für das Landes-Ökonomie-Collegium" vom 24. Juni 1859 (Endnote 3). Wesentliche Aufgabe des Landesökonomiekollegiums war nun: "den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten als technische Deputation zu unterstützen, ihn von den vorwaltenden landwirthschaftlichen Zuständen in steter Kenntnis zu erhalten, über technische Fragen das verlangte Gutachten zu erstellen und aus eigener Bewegung Vorschläge und Anträge im Interesse der Landes-Cultur einzubringen."
Die Mittlerfunktion des Landesökonomiekollegiums zwischen Regierung und Landwirtschaft verlor daher ebenso wie die Beförderung des landwirtschaftlichen Vereinswesens durch das Landesökonomiekollegium an Bedeutung.
Der Vorsitzende des Landesökonomiekollegiums wurde -möglichst aus den Räten des Ministeriums- ebenso wie der Generalsekretär und die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder vom Minister für landwirtschaftliche Angelegenheiten ernannt. Regelmäßig viermal jährlich sollte sich das Kollegium versammeln.
Die landwirtschaftlichen Zentralvereine verliehen in den folgenden Jahren Ihrer Forderung nach Mitgestaltung jedoch zunehmend größeren Nachdruck.
Nachdem auch der Kongress der norddeutschen Landwirte und das Herrenhaus sich diesbezüglich unterstützend positioniert hatten, hieß es in einem neuen Regulativ für das Landesökonomiekollegium vom 24. Mai 1870 "Das Landes-Ökonomie-Kollegium ist die Spitze der landwirtschaftlichen Vereine [ ]" (Endnote 4].
Zwar ernannte der Landwirtschaftsminister weiterhin den Vorsitzenden und den Generalsekretär, auch konnte er darüber hinaus bis zu 15 weitere Mitglieder benennen, aber an erster und zweiter Stelle für die Zusammensetzung des Gremiums wurden im Regulativ "die jedesmaligen Präsidenten und Direktoren der landwirthschaftlichen Central-Vereine in den Provinzen" und die "aus den von den diesen Central-Vereinen speziell zum Eintritt in das Landes-Ökonomie-Kollegium gewählten Mitglieder" aufgeführt und die Anzahl der vom Landwirtschaftsminister zu ernennenden Mitglieder wurde auf ein Drittel der Gesamtmitglieder beschränkt. Sitzungen sollten regelmäßig einmal jährlich stattfinden, für die Erledigung dringender laufender Geschäfte wurde ein "Ständiger Ausschuss" eingerichtet.
Weitere Änderungen der Satzungen des Landesökonomiekollegiums erfolgten in den Jahren 1878 und 1895 in Anpassung zum 1872 gegründeten Deutschen Landwirtschaftsrat (Endnoten 5/6). Diese rückten v.a. die Funktion des Landesökonomiekollegiums als technischer Beirat des Landwirtschaftsministeriums wieder in den Vordergrund, führten aber auch zu Änderungen in der Zusammensetzung und in der Anzahl der Mitglieder. Die in den Deutschen Landwirtschaftsrat gewählten Vertreter der landwirtschaftlichen Zentralvereine wurden zugleich Mitglieder des Landesökonomiekollegiums.
Bedeutsam für die weitere Entwicklung des Landesökonomiekollegiums in den folgenden Jahren war die Gründung von Landwirtschaftskammern nach Erlass eines entsprechenden Gesetzes im Jahr 1894 (PrGS 1894, S. 126).
Dem Bedürfnis der Landwirtschaftskammern nach einer Zentralstelle für die Erledigung der gemeinsamen Aufgaben trug schließlich das neue Statut für das Landesökonomiekollegium vom 10. Dezember 1898 Rechnung, mit dem es neben seiner fortgesetzten Funktion als Beirat des Landwirtschaftsministeriums zur Verbandsspitze der Landwirtschaftskammern wurde (Endnote 7). Die Schwächung des Behördencharakters des Landesökonomiekollegiums nahm in den Folgejahren seinen Fortgang durch den Verlust weiterer Aufgaben an die Landwirtschaftskammern.
Nach dem Ersten Weltkrieg einsetzende Diskussionen zur Umgestaltung der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen bzw. zur Reform des Gesetzes der Landwirtschaftskammern führten letztendlich zur Aufhebung des Landesökonomiekollegiums mittels Verordnung vom 7. Februar 1921 (PrGS 1921, S. 225; Endnote 8). Der seit 1911 bestehende Verband der preußischen Landwirtschaftskammern - ab 12. Juli 1921 die Bezeichnung "Preußische Hauptlandwirtschaftskammer" führend - übernahm hiernach die Aufgaben des Landesökonomiekollegiums.
Bestandsgeschichte
In einer undatierten Auflistung von Beständen des Geheimen Staatsarchivs, die Akzessionen bis 1920 umfasst, ist bereits der Bestand "Rep. 164 Landes-Ökonomie-Kollegium" mit einem Umfang von 36 Paketen aufgeführt (Endnote 9).
Ein überliefertes Altfindbuch zur Repositur 164 mit einem Revisionsvermerk von 1923 weist jedoch nur insgesamt 68 Aktenbände aus, die zuvor - als I. HA Rep. 87 A aufgestellt - dem Bestand Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten angegliedert gewesen waren.
Im heutigen Bestand des Landesökonomiekollegiums sind nur noch 4 der 68 Aktenbände vorhanden (Endnote 10). Wahrscheinlich sind alle übrigen Akten, die Ernteberichte, Kultur- und Erdruschtabellen für die preußischen Provinzen aus dem Zeitraum 1846-1871 enthielten, kassiert worden.
Eine Bestandsakte, der zu entnehmen wäre, wann diese Akten genau in das GStA gelangt sind und in welchem Umfang Akten kassiert wurden, ist nicht überliefert. Eine stichprobenhafte Prüfung der Akzessionsjournale verlief mit negativem Ergebnis.
Nachdem nach der Auflösung des Landesökonomiekollegiums dessen Akten zunächst beim Verband der Hauptlandwirtschaftskammern verblieben waren, sind diese dem Landwirtschaftsministerium bis spätestens September 1931 übergeben worden.
Als im Rahmen umfangreicherer Aktenabgaben des Landwirtschaftsministeriums dem Geheimen Staatsarchiv auch Akten des Landesökonomiekollegiums angeboten wurden, teilte der Archivdirektor, Adolf Brennecke, dem Ministerium Ende November 1931 mit, dass die Akten des Landesökonomiekollegiums, die nur zu einem kleinen Teile für das Geheime Staatsarchiv in Betracht kämen, wegen ihres überwiegend fachlichen und wirtschaftlichen Inhalts für die Landwirtschaftliche Hochschule von Interesse seien (Endnote 11).
Eine Akzession von Akten des Landesökonomiekollegiums "um 1931/32" wie im Zentralen Bestandsnachweis des ehem. Zentralen Staatsarchivs Merseburg angegeben, konnte weder anhand der Akzessionsjournale noch anhand der Altregistratur des Geheimen Staatsarchivs nachgewiesen werden. Das Akzessionsjournal weist lediglich pauschal Übernahmen aus dem Landwirtschaftsministerium aus.
Im Januar 1955 übergab die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin auf Betreiben des Zentralen Staatsarchivs Merseburg "8 Zentner" Akten des Landesökonomiekollegiums an das Archiv. Im diesbezüglichen Schriftwechsel (Endnote 12) findet sich der Hinweis, dass die Akten "ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Ritter aus dem Bestand der Humboldt-Universität an die Bibliothek" der Akademie übergeben worden waren und "ohne sein Eingreifen die Akten längst eingestampft worden wären".
Diese Akten des Landesökonomiekollegiums waren wahrscheinlich -wie oben bereits erwähnt- über die Hauptlandwirtschaftskammer an das Landwirtschaftsministerium und von dort an die Landwirtschaftliche Hochschule Berlin gelangt, die 1934 in die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin (ab 1949: Humboldt-Universität) eingegliedert wurde.
Kurt Ritter (Agrarwirtschaftswissenschaftler; *13.4.1894, 21.2.1984), dessen berufliche Laufbahn u.a. Tätigkeiten in der Hauptland-wirtschaftskammer, der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität und der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften umfasste, hat vermutlich dafür Sorge getragen, dass die Akten zumindest in Teilen erhalten blieben und ihn auf den Stationen seiner beruflichen Laufbahn sozusagen "begleiteten".
Im Zentralen Staatsarchiv Merseburg entschied man sich, die neu übernommenen Akten dem Bestand I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten anzugliedern.
43 bereits vorhandene, nach der kriegsbedingten Auslagerung von Beständen des Geheimen Staatsarchivs 1947 in den Zuständigkeitsbereich des späteren Zentralen Staatsarchivs Merseburg gefallene Akten des Landesökonomiekollegiums, die größtenteils wahrscheinlich aus der Abgabe von Akten aus dem Landwirtschaftsministerium in den 30er Jahren stammen, wurden dieser Klassifikationsgruppe entsprechend zugeordnet und erhielten neue Nummern. Diese sind im Findbuch bzw. in der Datenbank mit der Altsignatur "Rep. 87 B Nr. " ausgewiesen.
Die Verzeichnung des Bestandes wurde im Juli 1955 im Zentralen Staatsarchiv Merseburg durch Käte Ortmann abgeschlossen, die die vorhandenen Sachgruppen bei der Ordnung beibehalten hat. Dabei wurden die Generalregistratur, die Präsidial- und Personalangelegenheiten an den Anfang gestellt und die folgenden Sachgruppen alphabetisch gereiht. An den Schluss gestellt wurden die Akten der "Gesellschaft zur Beförderung des Flachs- und Hanfbaues in Preußen", die 1859 aufgelöst und dessen Aufgaben vom Landesökonomiekollegium fortgeführt worden waren. Der Aktenbestand wurde laufend durchnummeriert.
Als im Rahmen der Bearbeitung der Überlieferung des preußischen Landwirtschaftsministeriums im Zentralen Staatsarchiv Merseburg festzustellen war, dass hierunter auch Überlieferungen der zugeordneten Ressortbehörden enthalten waren, entschied man sich Ende der 50er Jahre dafür, diese Bestände provenienzgerecht zu separieren und in der Repositurnummer 164 mit unterscheidendem Buchstabenzusatz zusammenzufassen. Die Überlieferung des Landesökonomiekollegiums wurde wahrscheinlich ab 1964 als Repositur 164 A aufgestellt.
Im Zuge der Rückführung der Bestände aus Merseburg in das Geheime Staatsarchiv PK 1993/1994 gelangten auch die Akten des Landesökonomiekollegiums nach Berlin-Dahlem. 2007 wurde der Bestand von Frau Brandt-Salloum unter Modifizierung der Klassifikation und einer entsprechenden Neuordnung der Akten in die Archiv-Datenbank eingegeben.
Letzte vergebene Nr.: [267]
Der Bestand lagert derzeit im Magazin Westhafen.
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen: I. HA Rep. 164 A, Nr. .
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 164 A Landesökonomiekollegium, Nr.
Berlin, 31. Mai 2017
Michaela Utpatel, Archivoberinspektorin
Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten, hrsg. vom Präsidium des Königlichen Landes-Oeconomie-Collegiums, Berlin 1843-1871 (Fortsetzung: Landwirtschaftliche Jahrbücher: Zeitschr. für d. wissenschaftl. Landbau/hrsg. im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Verbindung mit dem Forschungsdienst Reichsarbeitsgemeinschaften der Landwirtschaftswissenschaft, Berlin 1872-1944)
Verhandlungen des Königlichen Landes-Ökonomie-Kollegiums, Berlin 1868-1914
Veröffentlichungen des Königlich Preußischen Landes-Ökonomie-Kollegiums, Berlin 1911-1921
- Literatur -
Rüdiger Hansel: Jurisprudenz und Nationalökonomie: Die Beratungen des BGB im Königlich Preußischen Landes-Ökonomie-Kollegium. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Beiheft 10), Köln 2006
Walther von Altrock: Das 75jährige Bestehen des Königlich Preußischen Landes-Ökonomie-Kollegiums. In: Die Beratungsgegenstände des Preußischen Landes-Ökonomie-Kollegiums in den Jahren 1842-1920, bearb. v. Kurt Schleising. (Veröffentlichungen des Preußischen Landes-Ökonomie-Kollegiums, 1921, 22, S. 9-28), Berlin 1921
Herbert Pruns: Staat und Agrarwirtschaft 1800-1865: Subjekte und Mittel der Agrarverfassung und Agrarverwaltung im Frühindustrialismus. (Berichte über Landwirtschaft, N.F., Sonderheft, 194), Hamburg [u.a.] 1978
Norbert Steinbeck: Bürokratisierung und betriebliche Rationalisierung: die preußischen Landwirtschaftskammern und die Entwicklung der Agrarverfassung im wilhelminischen Kaiserreich, Frankfurt am Main [u.a.] 1997
Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 6, hrsg. von Ludwig Elster, Jena 1925
- Archivalien -
GStA PK, I. HA Rep. 164 A Landesökonomiekollegium, Nr. 13 Bd. 2:
Organisation des Landesökonomiekollegiums, Bd. 2, 1859-1860
GStA PK, I. HA Rep. 164 B Hauptlandwirtschaftskammer, Nr. 40:
Geschichte und Entwicklung des Landesökonomiekollegiums (1898/1899), 1908-1931
GStA PK, I. HA Rep. 164 B Hauptlandwirtschaftskammer, Nr. 41:
Vorgeschichte des Königlichen Landesökonomiekollegiums, (1811-1842), 1920
GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10668-10673:
Organisation des Landesökonomiekollegiums und dessen Geschäftsbetrieb, Bd. 1-5, 1811-1898; Bd. 8, 1909 - 1912 (Bde. 6 u. 7 fehlen)
GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10674:
Berichte über die Frage der Reorganisation des Landesökonomiekollegiums, 1897-1898
GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10675-10677:
Ernennung des Direktors, der Mitglieder und des Generalsekretärs des Landesökonomiekollegiums, Bd. 1, 1841-1851; Bd. 3, 1864-1872; Bd. 4, 1872-1887
GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10681:
Einrichtung und Organisation des Landesökonomiekollegiums, 1916-1927
GStA PK, I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, Nr. 30081-30082:
Landesökonomiekollegium, Bd. 1, 1841-1909; Bd. 2, 1910-1917
GStA PK, I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern, Tit. 146, Nr. 55 Bd. 1-2:
Landesökonomiekollegium, Bd. 1, 1859-1909; Bd. 2, 1910-1921
GStA PK, I. HA Rep. 84 a Justizministerium, Nr. 1972:
Landesökonomiekollegium, 1891-1921
GStA PK, I. HA Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe, A I 1 Nr. 32 Bd. 1-3:
Einrichtung und Verwaltung des Landesökonomiekollegiums, später Hauptlandwirtschaftskammer, Bd. 1, 1842-1899; Bd. 2, 1899-1908; Bd., 3 1909-1925
Endnoten/Einzelnachweise
(KO zu Gründung, Regulative bzw. Satzungen, Aufhebung; Bestandsgeschichte)
1 Kabinettsorder v. 16. Jan. 1842 in: GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10668 Bl. 238 (Abschrift); Bekanntmachung der Gründung in: Allgemeine Preußische Staatszeitung, 10.03.1842, Nr. 69, S. 285
2 Regulativ v. 25. Mrz. 1842, in: GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10668 Bl. 266-274 (Reinschrift) u. 275-278 (amtl. Druck) und abgedruckt in: Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung in den kgl. Preußischen Staaten. Hrg. im Büreau des Ministeriums des Innern, Jg. 3, 1842, S. 128-131
3 Regulativ v. 24. Jun. 1859: GStA PK, I. HA Rep. 164 A Landesökonomiekollegium, Nr. 13 (Reinschrift u. amtl. Druck); abgedruckt in: Königlich Preußischer Staats-Anzeiger, Nr. 158, 8. Juli 1859, S. 1266
4 Regulativ v. 24. Mai 1870: GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10671 Bl. 256-261(Reinschrift) und Bl. 262-265 (amtl. Druck); abgedruckt in: Annalen der Landwirtschaft, Jg. 28, Bd. 55 (1870), April/Mai Heft, S. 147-150
5 Regulativ v. 1. Mai 1878: GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10672 Bl. 70-73 (Reinschrift) und Bl. 75-78 (amtl. Druck); abgedruckt in: Landwirtschaftliche Jahrbücher : Zeitschr. für d. wissenschaftl. Landbau, hrsg. im Reichsministerium für Ernährung [ ], 7, Erg. Bd. 1 (1878), S. 263-269; Erg. Bd. 2 Anhang S. 12-15, Berlin 1878
6 Regulativ v. 14. Februar 1895: GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10672 Bl. 170 (amtl. Druck)
7 Satzungen vom 10. Dez. 1898: GStA PK, I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern, Tit. 146 Nr. 55 Bd. 1 Bl. 213-215 (amtl. Druck); abgedruckt in: Landwirtschaftliche Jahrbücher : Zeitschr. für d. wissenschaftl. Landbau, hrsg. im Reichsministerium für Ernährung [ ], 28, Erg. Bd. 2 (1899), S. 5-7
8 Aufhebung des Landesökonomiekollegiums, 7. Feb. 1921: GStA PK, I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, B Nr. 10681 Bl. 66; abgedruckt in: Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger, Nr. 34, 10. Feb. 1921, [S. 1]
9 GStA PK, I. HA Rep. 178 B Preußisches Geheimes Staatsarchiv, Nr. 503 Bl. 6r
10 GStA PK, I. HA Rep. 164 A Landesökonomiekollegium, Nr. 92, 143, Nr. 113 Bd. 1 u. 2
11 GStA PK, I. HA Rep. 178 B Preußisches Geheimes Staatsarchiv, Nr. 239 Bl. 28r
12 GStA PK, I. HA Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 153
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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