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Philipp Jakob Wurmser, der Meister, und der Rat der Stadt Straßburg schreiben an die Obrigkeiten zu Bischheim: In Anbetracht des allgemein eingerissenen ruchlosen Lebens und in der Befürchtung, Gottes Zorn werde deswegen über die ganze Stadt kommen, haben sie beschlossen, dass keiner ihrer Wirte oder Biersieder vor beendigter Abendpredigt, die für Sommer wie Winter auf 3 Uhr festgesetzt wird, Wein oder Bier ausschenken darf. Sie halten die Adressaten an, dies zur Heiligung des Sabbats auch in ihrer Herrschaft zu verkündigen und zu befolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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