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Stiftung einer Vikarie an der Antoniuskapelle
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Enthält: Generalvikar Johannes Romer, Vertreter des Bischofs Hinrich de Swartzeburgh, gibt bekannt, daß die Priester Johannes Dreyer und Johannes Wulffhagen ein Benefizium zu Ehren der Heiligen Maria, Katharina und Barbara am Altar des Heiligen Georg in der Antoniuskapelle vor dem Mauritztor gestiftet haben. Inhaber der Vikarie soll Johannes Wulffhagen sein. Als Nachfolger wird der Kleriker Theodor Hoyer, Sohn der Schwester des Johannes Dreyer, vorgesehen. Das Patronatsrecht für sechs weitere Besetzungen wird dem Johannes Dreyer und seinen Erben vorbehalten. Anschließend soll das Patronatsrecht an Bürgermeister und Rat der Stadt Münster, das Institutionsrecht an das Kapitel von St. Mauritz fallen. Es wird bestimmt, daß der Stelleninhaber wöchentlich drei Messen feiern soll. Hermann Hesselman, Rektor der Kapelle, stimmt zu. An Renten werden dem Benefizium durch Johannes Dreyer eine von Johannes Hanenkamp erworbene Rente von 2 Rheinischen Gulden, aus dem Haus des verstorbenen Johannes tor Houe am Fischmarkt 1 Gulden, aus den Gütern des Johannes van Camen 1 Gulden, aus den Gütern des Johannes Droste 2 Mark und aus den Gütern des Odelrich Hoyer 5 Gulden zugewiesen. Nach dem Tod des Johannes Dreyer und dessen Eltern soll deren Haus am Aegidiikirchhof dem Benefizium zufallen. Durch Johannes Wulffhagen wird dem Benefizium eine Rente von 3 Rheinischen Gulden, erworben von Johannes Messeman alias Dychtlinck, zugewiesen, die Provisoren an St. Lamberti zahlen 18 Schillinge, aus dem Haus des Gotfrid Gordelmeker kommen 20 Schillinge und von Johannes Droste 18 Scheffel Mehl und 1 Mark. Schließlich soll auch das Haus des Johannes Wulffhagen in der Loerstrate dem Benefizium zufallen. Das Kapitel von St. Mauritz bestätigt die Stiftung.
ein Siegel fehlt!
Archivale
Verweis: Repertorium des Archivs, Nr. XIII, 344, S. 289-290, Zettelsammlung Utsch, s. Abschrift Urk. Nr. 22
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.