Herzog Emil August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg genehmigt den von seinem Bruder Friedrich Christian I. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg mit dem König Friedrich V. von Dänemark am heutigen Tage geschlossenen Vergleich, durch welchen dem augustenburgischen Mannesstamm verschiedene Güter auf der Insel Alsen nebst dem Schloss bei der Stadt Sonderburg als Äquivalent für das im Vergleich vom 13. Februar 1756 cedierte Anfallsrecht an die plönschen und glücksburgischen Lehnslande zu eigen übertragen worden sind.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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