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Rentenverkauf
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Enthält: Vor Bertolt Bischopinck, Richter des Bischofs Hinrikes zu Münster, verkaufen Johan Grawert und seine Frau Gheseke der Fenne Mummen, Witwe des Johan Heythorn, und ihrem Sohn Johanne Heythorn eine Rente von 1 Mark Münstersch für 18 Mark. Die Rente ist jeweils halb zu Michaelis und zu Ostern fällig. Als Sicherheit dient das Haus auf dem Verspohl "nicht vere van s. Ludgers kerchove" zwischen dem Haus des Hinrik Cunnensonne und dem kleinen Haus der Fenne, das vordem der genannten Fenne und ihrem Sohn gehört hatte. Das Haus ist vorbelastet mit 18 Schillingen ewiger Rente, 1/2 Mark "na sate des stades" und mit 2 Pfennigen Wortgeld. Bürge: Johan Modersohn Zeugen: Wilken Modersone, Albert Ghyvenbecke Siegel: Johan Kerckerinck, Richter
Siegel vorhanden
Archivale
Verweis: MUB 1 Nr. 624; Kopiar 1482, fol. 62, dort am Rande: nu Johann Schuwenich (um 1500)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.