Wilhelm Entenmann aus Weil im Schönbuch, im Turm zu Waiblingen gef., weil er dem Jakob Mader aus Eningen bei seinen Ausschreitungen auf dem Erbachhof Beihilfe geleistet hatte, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich auf obrigkeitliche Mahnung wieder im Waiblinger Gefängnis zu stellen, sowie Streitigkeiten nur vor den zuständigen einheimischen Gerichten auszutragen. Er benennt seinen Bruder Cyr Entenmann aus Weil im Schönbuch als Bürgen, der sich verpflichtet,im Falle des Bruchs dieser Verschreibung 100 fl zu bezahlen bzw. sich persönlich in Waiblingen einzufinden und so lange dort zu verharren, bis die Summe bezahlt ist; andernfalls soll die Herrschaft Württemberg Macht haben, seine 10 Mm. Wiesen auf Gemarkung Weil anzugreifen.