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Dietrich von Plettenberg genannt von der Mollen und seine Frau Ida bekunden, daß sie von. Rötger von Wesseler und dessen Frau Katharina die beiden Zehnten zu Wennemen und zu. Bockum gekauft haben. Rötger hat sich ein Wiederkaufsrecht vorbehalten. Zeugen: Herr Gerd von Plettenberg genannt von der Mollen und Friedrich Friederichs,. Bürgermeister zu Meschede. In dorso: Inhaltsvermerk und 44. Datum: 1525 (op mandach na dem sondage quasimodogeniti)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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