Jörg Truchseß Freiherr zu Waldburg, Herr zu Wolfegg etc. entscheidet in einem zwischen Bürgermeister und Rat zu Waldsee einerseits und Benedikt von Lauterburg, Visitator [OFM], sowie Mutter und Schwestern der Klause zu Waldsee andererseits entstandenen Streit und beurkundet den von beiden Parteien angenommenen Vertrag: 1) die Schwestern sollen alle Häuser, Hofstätten, Gärten und Äcker, die sie jetzt innehaben, weiterhin ungestört besitzen, ausgenommen des sel. Ulrich Schmid Haus und den Garten der Else Tägglin im Briel, welche innerhalb einer gesetzten Frist zu veräußern sind; 2) in Zukunft durch Erbschaft oder geschenkweise an das Kloster gelangende liegende Güter sollen innerhalb Jahresfrist an den Rat der Stadt oder deren Bürger verkauft werden, wobei die Kaufbedingungen, wenn keine Einigkeit erzielt wird, durch je zwei von beiden Parteien zu stellende Unparteiische verbindlich festzusetzen sind; bei Stimmengleichheit soll der Inhaber der Herrschaft Waldsee den Ausschlag geben; 3) für die jetzt in Klosterbesitz befindlichen Häuser und Hofstätten wird, nach Veräußerung allen künftig darüberhinausgehenden Besitzes, eine jährliche Steuer von nur 12 ß h festgesetzt; 4) Rechtsstreitigkeiten der beiden Parteien gegeneinander - ausgenommen in geistlichen Sachen - sind vor dem Inhaber der Herrschft Waldsee, Klagen des Klosters gegen Bürger und andere Einwohner von Waldsee vor dem Stadtgericht zu verhandeln; 5) die von den Schwestern betriebene Weberei, Wachszieherei und Näherei darf weiterhin ungehindert ausgeübt, doch damit kein für die Stadt und ihre Bürger schädlicher Handel betrieben werden.