Kurfürst Philipp von der Pfalz bestimmt, dass das Holzflößen, das er dem Abt zu Schönau zwischen den zwei Stegen auf dem Neudorfer (Nudorffer) Bach erlaubt, niemanden an seiner Gerechtigkeit Schaden bringen soll. Philipp Forstmeister hatte sich nämlich besorgt gezeigt, dass ihm das Nachteile bringen würde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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