Martin von Dürrmenz bekundet, dass Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz ihm wegen der Händel, die Martin gegen Ulrich von Flehingen "uß der stat" Heidelberg vorgenommen hatte, in Ungnade und Strafe geraten war, sein Schloss ein- und abgenommen hatte. Nachdem er das Schloss mit Zubehör wieder vom Pfalzgrafen empfangen hat, verzichtet er gegenüber dem Kurfürsten und den Seinen mit alter Urfehde auf jegliche Schadensersatzforderungen, Ansprüche oder Rache wegen der geschehenen Händel. Martins Vettern, Wilhelm von Hoheneck genannt Enzberger und Heinrich von Dürrmenz, kündigen auf Bitten des Ausstellers ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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