Rudolf von Fridingen, Landkomtur der Ballei Elsaß-Burgund, für die Gemeinde Altshausen, und Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, für die von Haggenmoos schließen einen Vergleich in Weidestreitigkeit zwischen den beiden Gemeinden nach einem Augenschein, an dem auch Jos Schwenck und Konrad Binder als Bevollmächtigte des Grafen Hans von Königsegg-Aulendorf, Inhaber eines Guts in Haggenmoos, teilnahmen. Ein älterer, von Johann Truchseß von Waldburg, Landvogt, und Heinrich von Schellenberg von Wasserburg vermittelter Vertrag mit Datum Donnerstag vor Palmtag (13. April) 1424 wird aufgehoben. Im "Rietlin" soll außerhalb der gebannten Zeiten ein gemeinsamer Trieb erfolgen, im übrigen wird der bisherige Zutrieb der Gemeinde Haggenmoos nach Altshausen abgestellt, ebenso die Frondienste, die deswegen von den Haggemoosern dem Haus Altshausen geleistet werden mußten.