44/118,1 (1) [Nr. 21,1-2]: Beschwerde der Buchdrucker Joseph Sigmund und Johann Heinrich Philipp Schramm wegen der Behauptung der Buchhändler Cotta und Ebertus, sie dürften überhaupt keine Bücher auf ihre Kosten drucken, verlegen oder verkaufen.

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
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