Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der ledige Michael Ried von Pfuhl [Stadt Neu-Ulm] als Bräutigam und Maria Bayer, Witwe des Johann Bucher von Pfuhl, als Braut. Begleitet werden sie von dem Bauern Johann Wohlfart und dem Seldner Kaspar Gerstlauer, beide von Jungingen [Stadt Ulm], als Pfleger des Bräutigams, dann von Nikolaus Schrehm aus Jungingen als Stiefvater und Beistand des Bräutigams sowie von den Bauern Johann Jehle und Michael Bucher, beide aus Pfuhl, als Pfleger der Braut und ihres Sohnes aus erster Ehe Jakob. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 12. November 1793 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 569] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da der Sohn der Braut noch minderjährig ist und somit unter der Pflegschaft des Rats steht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für den Sohn aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.
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