Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Lukas Fugger (Focker) von Augsburg aus besonderer Gnade und wegen des "gutlich bewisen", das dieser den Pfalzgräflichen unlängst bei der Reise nach Flandern zu Nutz und Wohlgefallen erwiesen hatte, mit seinen Brüdern Matthäus, Hans und Jakob Fugger sowie Hans Roggenburger (Rockenburger), alle von Augsburg, in Schirm genommen hat. Er versichert, sie gleich seinen "eigen luten" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, namentlich in seinem Fürstentum, seinen Landen und Gebieten und soweit sein Schirm reicht, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an, der bis auf seinen oder seiner Erben Widerruf gelten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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