Graf Ignatius Lamoral Graf von Thurn und Taxis (Thurn, Taxis und Valasine), Kämmerer des Kurfürsten von Bayern, Generalfeldmarschalleutnant und Oberst über ein Regiment Kürassiere, und seine Ehefrau Maria Claudia von Thurn und Taxis, geborene Gräfin Fugger von Kirchberg und Weißenhorn, verkaufen die Hälfte des adligen Rittergutes Geislingen mit dem oberen beziehungsweise hochbergischen Schloss und allen Ein- und Zugehörungen und allen Rechten und Gerechtigkeiten, das unweit der württembergischen Städte Balingen und Rosenfeld liegt und zum Kanton Neckar der Reichsritterschaft in Schwaben gehört, an die fünf Brüder und Reichsfreiherren [Johann Wilhelm, Johann Werner, Johann Albrecht, Johann Franz und Johann Friedrich] Schenk von Stauffenberg auf Lautlingen und alle ihre Erben und Nachkommen für 30000 fl und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Der Aussteller hatte diese Hälfte des adligen Rittergutes Geislingen 1692 von der Fürstinwitwe Maria Klara von Hohenzollern, Gräfin zu Sigmaringen und Veringen, geborene Gräfin zu Berg, und von dem Grafen Franz Anton von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein und Reichserbkämmerer, und dem Grafen Anton Eusebius zu Königsegg und Rothenfels, Freiherr zu Aulendorf und Staufen, Herr zu Ebenweiler und Wald, oberösterreichischer Geheimer Rat, Kämmerer und Landvogt in Ober- und Niederschwaben und Mitausschreibender des Kollegiums der schwäbischen Reichsgrafen, als testamentarisch eingesetzten und kaiserlich bestätigten Vormündern des von Fürst Maximilian [I.] von Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein und Reichserbkämmerer, hinterlassenen Erbprinzen und seiner anderen noch unmüdigen Kinder gekauft. Zu diesem Kauf gehört auch eine Schuldverpflichtung der Gemeinde über 400 fl, die als Zins neben einem Stück Wiese in der Weide und einem bei der Mühle zum Öhmden ihren Anteil an der Schafweide überlassen hatte. Nach einer Verpflichtung vom 29. März 1689 kann kein Stück, das zu dieser Herrschaft gehört, von ihr abgetrennt werden. Außerdem ist in diesem Kauf das gesamte Vieh mit allem Zubehör enthalten, das derzeit zu dieser Hälfte des adligen Rittergutes Geislingen gehört. Die Aussteller übergeben das halbe Rittergut Geislingen mit allen Ein- und Zugehörungen und Rechten und Gerechtigkeiten für sich und ihre Nachkommen an den Käufer und seine Erben und Nachkommen mit allen alten und neuen Urkunden. Die Einsetzung der neuen Besitzer sowie die Entlassung der Untertanen aus ihren bisherigen Pflichten und Eiden ist bereits geschehen. Die Aussteller versprechen, eine Bestätigung des Kaisers oder Reichshofrates zu diesem Kaufvertrag einzuholen und den Käufern zuzustellen. Die Aussteller versprechen abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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