Hermann, Landgraf von Hessen, Hauptmann und Verweser des Stifts Köln, verspricht, seinen neven und Marschall Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, und dessen Erben schadlos zu halten, der sich mit anderen neven, Räten und Getreuen des Ausstellers zu Händen des Johann Wynne, Bürgers zu Köln, wegen einer Schuldsumme von 300 oberländischen rheinischen Gulden, die nach Ausweis der darüber errichteten Urkunde am kommenden Marientag (Aug. 15) zurückzuzahlen sind, verpflichtet hat. Sr.: Ausst. Ausf. Pap., schadhaft - Sg. aufgedr. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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