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Senn, Gerhard; Pfarrer und Landeskirchenrat (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1962-2020
Der Nachlass von Gerhard Senn wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 13 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1962 bis 2020. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.78.Gerhard Ewald Senn (23.12.1932-20.07.2021) war von 1963 bis 1978 als Pfarrer in Hennen und von 1978 bis 1998 als Landeskirchenrat in Bielefeld tätig.Gerhard Senn wurde in Schwerte geboren. Nach Abschluss der Schullaufbahn studierte er Theologie in Bethel, Münster, Tübingen und Heidelberg. Sein Vikariat absolvierte Gerhard Senn in Bielefeld-Dornberg und in Schwerte. Als Pastor im Hilfsdienst kam er in die Kirchengemeinde Hennen bei Schwerte und war dort maßgeblich am Aufbau der Gemeinde beteiligt. 1963 wählte ihn „seine“ Gemeinde zu ihrem Pfarrer. Auch nach seiner aktiven Gemeindezeit hielt er den persönlichen Kontakt nach Hennen und gestaltete dort regelmäßig den Gottesdienst am Ersten Weihnachtstag.1972 wurde Gerhard Senn zum Synodalassessor im Kirchenkreis Iserlohn gewählt, bis ihn die Kirchenleitung 1978 als theologischen Landeskirchenrat in das Landes-kirchenamt berief. Als Dezernent war er unter anderem zuständig für die Landessynode, die theologische Fortbildung, das Pastoralkolleg, die Ev. Akademie in Haus Ortlohn, die Ausbildungsstätten für Diakonie und Gemeindedienst sowie für die Fachhochschulen. Darüber hinaus umfasste sein Aufgabengebiet das kirchliche Bauwesen mit den Bereichen Kunst und Kultur. Weiterhin war er Geschäftsführer des landeskirchlichen Struktur- und Planungsausschusses und begleitete als Ortsdezernent die Kirchenkreise Bielefeld, Halle und Soest. Im Januar 1998 trat er in den Ruhestand.Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seine Witwe im Januar 2022. Der Nachlass enthält Lebenserinnerungen, die der Autor mit dem Vermerk „aufgeschrieben für meine Familie und für Freundinnen und Freunde“ versehen hat. Ebenfalls sind seine maschinengeschriebenen Predigten überliefert. Besonders interessant sind die Fotoalben, die Senn jeweils zum Abschied bekommen hat: einmal von der Kirchengemeinde Hennen im Jahr 1978 und einmal von Arbeitskollegen im Landeskirchenamt im Jahr 1997. Die Alben halten nicht nur persönliche Erinnerungen fest, sie sind auch eine wichtige bildliche Quelle zur Geschichte beider Institutionen. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zu-sätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.78 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.78 Nr. ...".Bielefeld, im Februar 2022Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl):Personalakten LkA EKvW PersBeam Nr. 130, LkA EKvW 4.16 Nr. 157 und LkA EKvW 4.22 Nr. 1311Nachruf im Gemeindebrief der Kirchengemeinde Hennen, 2021 Nr. 211 https://evkg-hennen.ekvw.de/fileadmin/mediapool/gemeinden/KG_hennen/Gemeindebrief/211web_.pdfSenn, Gerhard: Die künstlerische Arbeitsgemeinschaft der Geschwister Elisabeth und Otto Coester mit dem Soester Wiesepfarrer Dr. Paul Girkon. - In: Westfalen, Band 84 (2006), S. 211 ff.Senn, Gerhard: Elisabeth Coester. - Eitorf: Wissenschaftsverlag für Glasmalerei, 2005, 67 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Gerhard Senn wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 13 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1962 bis 2020. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.78.
Gerhard Ewald Senn (23.12.1932-20.07.2021) war von 1963 bis 1978 als Pfarrer in Hennen und von 1978 bis 1998 als Landeskirchenrat in Bielefeld tätig.
Gerhard Senn wurde in Schwerte geboren. Nach Abschluss der Schullaufbahn studierte er Theologie in Bethel, Münster, Tübingen und Heidelberg. Sein Vikariat absolvierte Gerhard Senn in Bielefeld-Dornberg und in Schwerte. Als Pastor im Hilfsdienst kam er in die Kirchengemeinde Hennen bei Schwerte und war dort maßgeblich am Aufbau der Gemeinde beteiligt. 1963 wählte ihn ”seine“ Gemeinde zu ihrem Pfarrer. Auch nach seiner aktiven Gemeindezeit hielt er den persönlichen Kontakt nach Hennen und gestaltete dort regelmäßig den Gottesdienst am Ersten Weihnachtstag.
1972 wurde Gerhard Senn zum Synodalassessor im Kirchenkreis Iserlohn gewählt, bis ihn die Kirchenleitung 1978 als theologischen Landeskirchenrat in das Landes-kirchenamt berief. Als Dezernent war er unter anderem zuständig für die Landessynode, die theologische Fortbildung, das Pastoralkolleg, die Ev. Akademie in Haus Ortlohn, die Ausbildungsstätten für Diakonie und Gemeindedienst sowie für die Fachhochschulen. Darüber hinaus umfasste sein Aufgabengebiet das kirchliche Bauwesen mit den Bereichen Kunst und Kultur. Weiterhin war er Geschäftsführer des landeskirchlichen Struktur- und Planungsausschusses und begleitete als Ortsdezernent die Kirchenkreise Bielefeld, Halle und Soest. Im Januar 1998 trat er in den Ruhestand.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seine Witwe im Januar 2022. Der Nachlass enthält Lebenserinnerungen, die der Autor mit dem Vermerk ”aufgeschrieben für meine Familie und für Freundinnen und Freunde“ versehen hat. Ebenfalls sind seine maschinengeschriebenen Predigten überliefert. Besonders interessant sind die Fotoalben, die Senn jeweils zum Abschied bekommen hat: einmal von der Kirchengemeinde Hennen im Jahr 1978 und einmal von Arbeitskollegen im Landeskirchenamt im Jahr 1997. Die Alben halten nicht nur persönliche Erinnerungen fest, sie sind auch eine wichtige bildliche Quelle zur Geschichte beider Institutionen.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zu-sätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.78 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.78 Nr. ...".
Bielefeld, im Februar 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakten LkA EKvW PersBeam Nr. 130, LkA EKvW 4.16 Nr. 157 und LkA EKvW 4.22 Nr. 1311
Nachruf im Gemeindebrief der Kirchengemeinde Hennen, 2021 Nr. 211 https://evkg-hennen.ekvw.de/fileadmin/mediapool/gemeinden/KG_hennen/Gemeindebrief/211web_.pdf
Senn, Gerhard: Die künstlerische Arbeitsgemeinschaft der Geschwister Elisabeth und Otto Coester mit dem Soester Wiesepfarrer Dr. Paul Girkon. - In: Westfalen, Band 84 (2006), S. 211 ff.
Senn, Gerhard: Elisabeth Coester. - Eitorf: Wissenschaftsverlag für Glasmalerei, 2005, 67 S.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.