Prüfungsbehörden für 1. und 2. theologische Prüfung (Mecklenburg) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
10.03.06 Prüfungsbehörden für 1. und 2. theologische Prüfung (Mecklenburg) Prüfungsbehörden für 1. und 2. theologische Prüfung (Mecklenburg) Prüfungsbehörden für 1. und 2. theologische Prüfung (Mecklenburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012) >> 10.03 Landeskirchliche Verwaltungsstellen
Bestandsbeschreibung: Zur Ablegung der theologischen Prüfungen bestanden zwei theologische Prüfungsbehörden. Den Vorsitz führte in der ersten Prüfung ein Landessuperintendent, in der zweite der Landesbischof. Letzterer konnte sich sich durch einen von ihm zu berufenden Landessuperintendenten vertreten lassen. Der Vorstitzende der ersten und die Mitglieder beider Prüfungsbehörden wurden vom Oberkirchenrat berufen.
In die erste theologische Prüfungsbehörde wurden berufen außer dem Vorsitzenden und fünf Pastoren sämtliche ordentlichen Professoren der Theologischen Fakultät Rostock, sofern die Kirche sie nicht ablehnte. Die Berufung erfolgte auf Widerruf. Gegebenenfalls konnten auch andere Dozenten der Theologischen Fakultät Rostock in die Prüfungsbehörde berufen werden. An der einzelnen Prüfung nahmen wechseln je drei Professoren und zwei Pastoren teil. Die Klausuren wurden am Wohnort des Vorsitzenden, die mündlichen Prüfungen in Rostock abgehalten.
Der zweiten theologischen Prüfungsbehörde gehörten außer dem Vorsitzenden vier Geistliche der Landeskirche und ein ordentlicher Theologierofessor der Universität Rostock an. Ort der Prüfung war Schwerin.
In die erste theologische Prüfungsbehörde wurden berufen außer dem Vorsitzenden und fünf Pastoren sämtliche ordentlichen Professoren der Theologischen Fakultät Rostock, sofern die Kirche sie nicht ablehnte. Die Berufung erfolgte auf Widerruf. Gegebenenfalls konnten auch andere Dozenten der Theologischen Fakultät Rostock in die Prüfungsbehörde berufen werden. An der einzelnen Prüfung nahmen wechseln je drei Professoren und zwei Pastoren teil. Die Klausuren wurden am Wohnort des Vorsitzenden, die mündlichen Prüfungen in Rostock abgehalten.
Der zweiten theologischen Prüfungsbehörde gehörten außer dem Vorsitzenden vier Geistliche der Landeskirche und ein ordentlicher Theologierofessor der Universität Rostock an. Ort der Prüfung war Schwerin.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner