Graf Eberhard I. von Württemberg (Wirtemberc) gibt seine Zustimmung zu dem Kauf sämtlicher Besitzungen Friedrichs, des Älteren, Vogts von Echterdingen, und seiner Söhne Marquard (Markwart), Friedrich und Heinrich zu Echterdingen von Seiten des Klosters Bebenhausen und schenkt dem Kloster das Eigentumsrecht an denjenigen unter diesen Besitzungen, welche die Verkäufer von ihm zu Lehen gehabt hatten.