Johann Joachim Schad von Mittelbiberach zu Warthausen, Dompropst zu Konstanz, legt die Pflichten des neuernannten Vikars zu Seitingen (Sittingen) Heinrich Hättler von Ach fest und bestimmt, daß nach vierjähriger Amtszeit 40 fl., bei einer Amtszeit unter vier Jahren je Jahr 10 fl. weniger aus dem Nachlaß an das Domkapitel Konstanz gezahlt werden müssen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner